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Wie sich Lagerkosten und Anschaffungsnebenkosten zusammensetzen

15.08.2025 7 mal gelesen 0 Kommentare
  • Lagerkosten umfassen Miete, Energie, Personal und Instandhaltung der Lagerfläche.
  • Anschaffungsnebenkosten entstehen durch Transport, Verpackung, Versicherung und Zollgebühren.
  • Beide Kostenarten beeinflussen die Gesamtkalkulation und Wirtschaftlichkeit der Lagerhaltung maßgeblich.

Abgrenzung: Was zählt zu Lagerkosten und was zu Anschaffungsnebenkosten?

Abgrenzung: Was zählt zu Lagerkosten und was zu Anschaffungsnebenkosten?

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Die genaue Unterscheidung zwischen Lagerkosten und Anschaffungsnebenkosten ist in der Praxis alles andere als ein bloßes Rechenspiel. Tatsächlich entscheidet diese Abgrenzung darüber, ob Kosten aktiviert werden dürfen oder direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung wandern. Doch wie trennt man das eine vom anderen, ohne in die berühmte Grauzone zu geraten?

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Lagerkosten entstehen grundsätzlich immer dann, wenn ein Wirtschaftsgut – sagen wir mal, eine teure Maschine oder ein exklusives Möbelstück – vorübergehend zwischengelagert wird. Doch Achtung: Nicht jede Lagergebühr ist automatisch ein Fall für die Aktivierung! Entscheidend ist, ob die Lagerung unmittelbar mit dem Erwerb und der Herstellung der Betriebsbereitschaft zusammenhängt. Wird beispielsweise ein Importgut nach dem Eintreffen im Hafen bis zur Zollabfertigung zwischengelagert, können diese Kosten durchaus als Teil der Anschaffungskosten durchgehen. Dagegen sind Lagerkosten, die erst nach der Inbetriebnahme oder für die Vorratshaltung anfallen, ganz klar laufender Aufwand.

Anschaffungsnebenkosten hingegen sind wie das berühmte Salz in der Suppe: Sie machen aus dem reinen Kaufpreis erst die tatsächlichen Anschaffungskosten. Hierzu zählen alle Aufwendungen, die nötig sind, um das Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Das umfasst nicht nur Transport, Versicherung und Montage, sondern eben auch jene Lagerkosten, die vor der Inbetriebnahme anfallen und dem Wirtschaftsgut direkt zugeordnet werden können.

Der Knackpunkt liegt also im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang. Nur Lagerkosten, die während des Anschaffungsvorgangs entstehen und für die betriebsbereite Versetzung erforderlich sind, zählen zu den aktivierungsfähigen Anschaffungsnebenkosten. Alles andere – also Lagerkosten nach der Nutzung oder für die allgemeine Vorratshaltung – bleibt außen vor und mindert direkt den Gewinn.

Bestandteile der Anschaffungsnebenkosten im Detail

Bestandteile der Anschaffungsnebenkosten im Detail

Wer genau hinschaut, merkt schnell: Die Anschaffungsnebenkosten sind weit mehr als nur ein Sammelbecken für „irgendwelche“ Zusatzkosten. Es geht um exakt definierte Aufwendungen, die unmittelbar mit dem Erwerb eines Wirtschaftsguts verbunden sind. Die nachfolgende Übersicht zeigt, welche Posten hier im Detail zu berücksichtigen sind:

  • Transport- und Versandkosten: Dazu zählen nicht nur die klassischen Frachtkosten, sondern auch alle Ausgaben für Verpackung, Umladung oder spezielle Sicherungsmaßnahmen während des Transports.
  • Versicherungen während des Erwerbs: Prämien für Transport- oder Lagerversicherungen, die ausschließlich den Zeitraum bis zur Ankunft und Inbetriebnahme abdecken, gehören dazu.
  • Einfuhrabgaben und Zölle: Kosten für Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder ähnliche staatliche Abgaben, die im Zusammenhang mit dem Erwerb stehen, sind ebenfalls Teil der Anschaffungsnebenkosten.
  • Makler-, Notar- und Gerichtskosten: Honorare für Makler, Notare oder Eintragungen ins Handels- oder Grundbuch, sofern sie unmittelbar für den Erwerb anfallen.
  • Montage- und Installationskosten: Alle Aufwendungen, die notwendig sind, um das Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen – also etwa Montagearbeiten, Aufbauhilfen oder Erstinbetriebnahmen.
  • Direkt zurechenbare Lagerkosten: Kosten für die Lagerung, sofern sie vor der Inbetriebnahme entstehen und dem einzelnen Wirtschaftsgut eindeutig zugeordnet werden können.
  • Provisionen und Vermittlungsgebühren: Zahlungen an Vermittler oder Agenten, die unmittelbar mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts zusammenhängen.

Jeder dieser Punkte trägt dazu bei, dass das Wirtschaftsgut tatsächlich nutzbar wird. Die genaue Dokumentation und Zuordnung ist dabei nicht nur eine Frage der Sorgfalt, sondern schützt auch vor späteren Diskussionen mit dem Finanzamt. Ein kleiner Tipp am Rande: Im Zweifel lohnt sich ein prüfender Blick auf die Entstehungszeitpunkte und die direkte Zurechenbarkeit der Kosten.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten: Lagerkosten vs. Anschaffungsnebenkosten

Kriterium Lagerkosten Anschaffungsnebenkosten
Definition Kosten für die (Zwischen-)Lagerung von Wirtschaftsgütern Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis für die Anschaffung und betriebsbereite Versetzung anfallen
Zurechenbarkeit Teilweise direkt, oft pauschal oder allgemeine Lagerhaltung Immer direkt einem konkreten Wirtschaftsgut zuordenbar
Aktivierungsfähigkeit Nur wenn klar vor Inbetriebnahme & direkt zuordenbar Immer, sofern sie zur Versetzung in betriebsbereiten Zustand dienen
Typische Beispiele Zwischenlagerung beim Lieferanten, Speditionslager, Lagerung beim Umschlag Transport, Versicherung, Montage, notwendige Lagerung, Zölle, Provisionen
Buchhalterische Behandlung Laufender Aufwand, außer bei Aktivierungsfähigkeit als Nebenkosten Werden als Teil der Anschaffungskosten aktiviert
Typische Fehlerquellen Falsche zeitliche Zuordnung, pauschale Umlagen, fehlende Belege Übersehen einzelner Kostenarten, unklare Dokumentation
Relevanter Zeitraum Nur während Anschaffungsphase vor Inbetriebnahme aktivierbar Immer im Zeitraum von Erwerb bis betriebsbereiter Zustand

Welche Lagerkosten sind Bestandteil der Anschaffungskosten?

Welche Lagerkosten sind Bestandteil der Anschaffungskosten?

Nur ein Teil der Lagerkosten darf tatsächlich zu den Anschaffungskosten gerechnet werden. Entscheidend ist, dass diese Kosten unmittelbar im Zusammenhang mit dem Erwerb und der erstmaligen Nutzbarmachung des Wirtschaftsguts stehen. Es geht also nicht um pauschale Lagergebühren, sondern um ganz bestimmte Situationen.

  • Lagerung beim Lieferanten auf Käuferwunsch: Wenn ein Unternehmen etwa eine Maschine kauft, aber die Lieferung verzögert und der Lieferant das Gerät bis zur Abholung lagert, können diese Lagerkosten aktiviert werden – vorausgesetzt, die Maschine ist noch nicht im Betrieb eingesetzt.
  • Zwischenlagerung während des Transports: Entstehen Lagerkosten, weil das Wirtschaftsgut beispielsweise an einem Umschlagplatz zwischengelagert werden muss, bevor es den Betrieb erreicht, zählen diese Kosten zu den Anschaffungskosten.
  • Notwendige Lagerung zur Vorbereitung der Inbetriebnahme: Manchmal ist eine spezielle Lagerung erforderlich, um das Wirtschaftsgut für die Montage oder Installation vorzubereiten. Solche Kosten sind aktivierungsfähig, wenn sie dem einzelnen Wirtschaftsgut direkt zugeordnet werden können.

Ein wichtiger Punkt: Die Lagerkosten müssen immer klar dokumentiert und dem jeweiligen Wirtschaftsgut eindeutig zugeordnet sein. Pauschale oder nicht nachvollziehbare Lagerkosten sind nicht aktivierungsfähig. Auch Lagerkosten, die durch Verzögerungen auf Seiten des Käufers entstehen, können im Einzelfall zu den Anschaffungskosten gehören – sofern sie vor der Inbetriebnahme anfallen und sachlich begründet sind.

Beispiele für die Aktivierung von Lagerkosten als Anschaffungsnebenkosten

Beispiele für die Aktivierung von Lagerkosten als Anschaffungsnebenkosten

In der Praxis gibt es zahlreiche Konstellationen, in denen Lagerkosten eindeutig als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden dürfen. Einige ausgewählte, praxisnahe Beispiele verdeutlichen die Bandbreite und helfen, Unsicherheiten bei der Einordnung zu vermeiden:

  • Projektbezogene Lagerung großer Bauteile: Ein Unternehmen bestellt eine Spezialmaschine, die nach der Fertigstellung zunächst beim Hersteller zwischengelagert wird, weil die Produktionshalle noch nicht fertiggestellt ist. Die Lagerkosten bis zur endgültigen Lieferung an den Betrieb werden aktiviert, da sie unmittelbar mit der Anschaffung und der späteren Inbetriebnahme zusammenhängen.
  • Import von Rohstoffen mit Zollzwischenlager: Rohstoffe werden aus Übersee importiert und müssen vor der Zollabfertigung in einem speziellen Lager aufbewahrt werden. Die Kosten für diese Zwischenlagerung sind aktivierungsfähig, weil sie zwingend für den Erwerb und die Überführung in den Betrieb anfallen.
  • Individuelle Lagerung auf Kundenwunsch: Ein Möbelhaus kauft hochwertige Designmöbel und lässt diese auf Wunsch des Käufers für mehrere Wochen beim Lieferanten lagern, bis der neue Showroom fertig ist. Die Lagerkosten werden als Teil der Anschaffungskosten aktiviert, da sie direkt auf das einzelne Möbelstück entfallen und vor der Nutzung entstehen.
  • Vorübergehende Lagerung bei Lieferverzögerung: Ein Betrieb erwirbt technische Anlagen, die aufgrund unvorhergesehener Verzögerungen beim Transport in einem Speditionslager zwischengeparkt werden müssen. Die hierdurch entstehenden Lagerkosten sind aktivierungsfähig, sofern die Anlagen noch nicht in Betrieb genommen wurden.

Diese Beispiele zeigen: Immer dann, wenn Lagerkosten klar und eindeutig einem konkreten Wirtschaftsgut zugeordnet werden können und sie vor der Nutzung oder Inbetriebnahme anfallen, besteht die Möglichkeit der Aktivierung als Anschaffungsnebenkosten. Das gilt unabhängig davon, ob die Lagerung beim Lieferanten, im Hafen oder in einem externen Lager erfolgt.

Zeitliche Zuordnung: Wann sind Lagerkosten zu aktivieren?

Zeitliche Zuordnung: Wann sind Lagerkosten zu aktivieren?

Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für die Aktivierung von Lagerkosten ist alles andere als akademisch – sie entscheidet letztlich über die Bilanzposition und kann steuerliche Auswirkungen haben. Hier kommt es auf das exakte Timing an: Lagerkosten dürfen nur dann aktiviert werden, wenn sie im Zeitraum zwischen dem rechtlichen Erwerb und der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Wirtschaftsguts anfallen. Klingt erstmal simpel, aber der Teufel steckt wie so oft im Detail.

Maßgeblich ist, dass die Lagerkosten in der sogenannten „Anschaffungsphase“ entstehen. Das bedeutet: Sobald das Wirtschaftsgut rechtlich und wirtschaftlich dem Unternehmen zuzurechnen ist, aber noch nicht genutzt oder in Betrieb genommen wurde, gehören die anfallenden Lagerkosten auf das Aktivkonto. Fällt die Lagerung hingegen nach der Inbetriebnahme oder während der laufenden Nutzung an, ist eine Aktivierung ausgeschlossen – selbst wenn die Kosten noch mit dem ursprünglichen Erwerb in Zusammenhang stehen.

  • Vor dem Eigentumsübergang: Lagerkosten, die vor dem rechtlichen Erwerb anfallen, sind nicht aktivierungsfähig, da das Wirtschaftsgut dem Unternehmen noch nicht zuzurechnen ist.
  • Nach dem Eigentumsübergang, aber vor der Nutzung: In diesem Zeitraum ist die Aktivierung möglich – hier liegt der Fokus der Bilanzierung.
  • Nach der Inbetriebnahme: Ab diesem Zeitpunkt werden sämtliche Lagerkosten als laufender Aufwand verbucht.

Ein praktischer Hinweis: Wer die Lagerkosten sauber abgrenzen will, sollte die einzelnen Zeitpunkte (Erwerb, Lieferung, Inbetriebnahme) exakt dokumentieren. Nur so lässt sich im Zweifel gegenüber dem Finanzamt oder dem Wirtschaftsprüfer nachvollziehbar belegen, warum bestimmte Kosten aktiviert wurden.

Praktische Hinweise zur korrekten Erfassung in der Buchhaltung

Praktische Hinweise zur korrekten Erfassung in der Buchhaltung

Für die Buchhaltung zählt vor allem eines: absolute Nachvollziehbarkeit und eine saubere Trennung der Kostenarten. Damit die Aktivierung von Lagerkosten als Anschaffungsnebenkosten nicht zum Stolperstein wird, helfen folgende praktische Hinweise weiter:

  • Belegmanagement: Jeder Lagerkostenbeleg sollte klar dem betreffenden Wirtschaftsgut zugeordnet werden. Am besten direkt auf dem Beleg vermerken, für welches Objekt die Kosten angefallen sind – das spart später Diskussionen.
  • Kostenschlüssel festlegen: Falls mehrere Wirtschaftsgüter gemeinsam gelagert werden, empfiehlt sich ein nachvollziehbarer Verteilungsschlüssel (z.B. nach Volumen oder Gewicht). So bleibt die Zuordnung transparent und prüfungssicher.
  • Separate Buchungskonten nutzen: Für aktivierungsfähige Lagerkosten empfiehlt sich ein eigenes Unterkonto, um diese von laufenden Lagerkosten abzugrenzen. Das erleichtert die Übersicht und sorgt für Klarheit in der Bilanz.
  • Dokumentation der Zeitpunkte: Die genauen Zeitpunkte von Erwerb, Lieferung und Inbetriebnahme sollten dokumentiert werden. Nur so lässt sich belegen, dass die Lagerkosten im richtigen Zeitraum angefallen sind.
  • Regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater: Gerade bei Sonderfällen oder Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater. So werden Fehlerquellen frühzeitig erkannt und Korrekturen vermieden.

Wer diese Punkte beherzigt, schafft eine solide Grundlage für eine korrekte und prüfungssichere Buchführung – und kann sich sicher sein, dass keine Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung lauern.

Klarstellung: Nicht aktivierungsfähige Lagerkosten und häufige Fehlerquellen

Klarstellung: Nicht aktivierungsfähige Lagerkosten und häufige Fehlerquellen

Es gibt Lagerkosten, die trotz aller guten Absichten nicht zu den Anschaffungsnebenkosten zählen dürfen. Genau hier passieren in der Praxis erstaunlich oft Fehler – und die Folgen reichen von unnötigem Ärger mit dem Finanzamt bis hin zu verzerrten Bilanzwerten.

  • Lagerkosten nach Inbetriebnahme: Kosten, die nach der erstmaligen Nutzung oder Inbetriebnahme eines Wirtschaftsguts entstehen, sind grundsätzlich als laufender Aufwand zu verbuchen. Sie dürfen keinesfalls nachträglich aktiviert werden, auch wenn sie noch irgendwie mit dem ursprünglichen Erwerb zusammenhängen.
  • Pauschale Umlagen für allgemeine Lagerhaltung: Werden Lagerkosten nicht einem bestimmten Wirtschaftsgut, sondern pauschal für die gesamte Lagerhaltung berechnet, fehlt die direkte Zurechenbarkeit. Solche Kosten gehören nicht zu den Anschaffungsnebenkosten.
  • Lagerkosten für Vorräte oder Handelswaren: Die Aktivierung von Lagerkosten ist auf Anlagegüter beschränkt. Für Waren, die zum Weiterverkauf bestimmt sind, sind Lagerkosten stets als Aufwand zu behandeln.
  • Fehlerhafte zeitliche Abgrenzung: Ein häufiger Stolperstein ist die falsche Zuordnung von Lagerkosten zum Aktivierungszeitraum. Werden Kosten aus Versehen dem falschen Zeitraum zugeordnet, kann das zu Beanstandungen führen.
  • Übersehen von internen Lagerkosten: Oft werden nur externe Lagerrechnungen betrachtet. Interne Lagerkosten (z.B. eigene Hallenmiete für noch nicht in Betrieb genommene Maschinen) werden manchmal übersehen, obwohl auch sie unter bestimmten Bedingungen aktivierungsfähig wären – sofern sie direkt zurechenbar und sachlich begründet sind.

Wer diese typischen Fehlerquellen kennt und meidet, stellt sicher, dass die Bilanzierung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und spätere Korrekturen vermieden werden. Ein prüfender Blick auf die Details zahlt sich hier wirklich aus.

Kernaussagen zur Zusammensetzung von Lagerkosten und Anschaffungsnebenkosten

Kernaussagen zur Zusammensetzung von Lagerkosten und Anschaffungsnebenkosten

  • Die sachgerechte Zusammensetzung von Lagerkosten und Anschaffungsnebenkosten erfordert eine präzise Dokumentation der Kostenentstehung. Es reicht nicht, bloß die Rechnungen zu sammeln – vielmehr muss jede Position nachvollziehbar dem jeweiligen Wirtschaftsgut und dem passenden Zeitraum zugeordnet werden.
  • Unternehmen profitieren von einer frühzeitigen Abstimmung der internen Prozesse: Wer bereits bei der Bestellung die voraussichtlichen Nebenkosten – inklusive potenzieller Lagerkosten – systematisch erfasst, kann spätere Nachfragen oder Unsicherheiten bei der Bilanzierung vermeiden.
  • Für eine effiziente Kostenkontrolle empfiehlt sich die Einführung eines internen Freigabeprozesses für alle Anschaffungsnebenkosten. So wird sichergestellt, dass keine unberechtigten oder fehlerhaften Kosten aktiviert werden.
  • Gerade bei komplexen Beschaffungsvorgängen – etwa bei internationalen Projekten oder mehrstufigen Lieferketten – ist die enge Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Buchhaltung und Steuerberatung entscheidend. Nur so lassen sich alle relevanten Kostenbestandteile korrekt erfassen und zuordnen.
  • Der Einsatz digitaler Tools und automatisierter Workflows kann die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten erheblich verbessern. Moderne Buchhaltungssysteme bieten Möglichkeiten, Kostenarten direkt zu verknüpfen und lückenlos zu dokumentieren.

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FAQ zur Zusammensetzung von Lagerkosten und Anschaffungsnebenkosten

Was versteht man unter Anschaffungsnebenkosten?

Anschaffungsnebenkosten sind alle Ausgaben, die neben dem Kaufpreis für den Erwerb eines Wirtschaftsguts anfallen und notwendig sind, um dieses Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu zählen z.B. Transportkosten, Montage, Versicherungen, Zölle oder auch bestimmte Lagerkosten, sofern sie vor der Inbetriebnahme anfallen.

Wann gelten Lagerkosten als Teil der Anschaffungskosten?

Lagerkosten gehören dann zu den Anschaffungskosten, wenn sie eindeutig und direkt einem konkreten Wirtschaftsgut zugeordnet werden können und im Zeitraum zwischen Erwerb und erstmaliger Inbetriebnahme entstehen. Solche Lagerkosten sind aktivierungsfähig und erhöhen die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts.

Welche typischen Beispiele gibt es für Anschaffungsnebenkosten?

Typische Anschaffungsnebenkosten sind Transport- und Versandkosten, Montage- und Installationskosten, Makler- oder Notargebühren, Versicherungsprämien für den Zeitraum vor Inbetriebnahme sowie Einfuhrabgaben und Zölle. Auch Lagerkosten sind eingeschlossen, wenn sie vor der Inbetriebnahme entstehen und dem Wirtschaftsgut direkt zugeordnet werden können.

Welche Lagerkosten dürfen nicht aktiviert werden?

Nicht aktiviert werden dürfen Lagerkosten, die nach der Inbetriebnahme oder Nutzung des Wirtschaftsguts entstehen, pauschale Lagerkosten ohne klare Zuordnung und Lagerkosten für Handelswaren oder Vorräte. Solche Aufwendungen sind als laufender Aufwand direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung zu buchen.

Wie kann man sicherstellen, dass Lager- und Anschaffungsnebenkosten korrekt zugeordnet werden?

Für eine korrekte Zuordnung sollten alle Kostennachweise sauber dokumentiert und jedem Wirtschaftsgut klar zugeordnet werden. Es ist empfehlenswert, separate Buchungskonten für aktivierungsfähige Kosten zu führen, die Entstehungszeitpunkte zu dokumentieren und bei Unsicherheiten Rücksprache mit dem Steuerberater zu halten.

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Zusammenfassung des Artikels

Lagerkosten zählen nur dann zu den aktivierungsfähigen Anschaffungsnebenkosten, wenn sie vor der Inbetriebnahme eines Wirtschaftsguts entstehen und diesem direkt zugeordnet werden können; alle anderen Lagerkosten sind laufender Aufwand.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Klare Abgrenzung schaffen: Unterscheiden Sie präzise zwischen Lagerkosten und Anschaffungsnebenkosten. Nur Lagerkosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb und der Herstellung der Betriebsbereitschaft eines Wirtschaftsguts stehen und vor der Inbetriebnahme anfallen, dürfen als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden.
  2. Dokumentation und Zuordnung: Führen Sie eine lückenlose Dokumentation der Entstehungszeitpunkte und ordnen Sie jede Kostenposition eindeutig dem jeweiligen Wirtschaftsgut zu. Dies schützt vor Diskussionen mit dem Finanzamt und erleichtert die Nachvollziehbarkeit bei Betriebsprüfungen.
  3. Separate Kontenführung: Nutzen Sie für aktivierungsfähige Lagerkosten ein eigenes Buchungskonto, um diese klar von laufenden Lagerkosten abzugrenzen. So behalten Sie die Übersicht und sorgen für Transparenz in der Bilanz.
  4. Fehlerquellen vermeiden: Aktivieren Sie keine Lagerkosten, die nach der Inbetriebnahme anfallen oder nur pauschal der allgemeinen Lagerhaltung zuzurechnen sind. Achten Sie zudem auf die korrekte zeitliche Abgrenzung und darauf, dass auch interne Lagerkosten bei entsprechender Zurechenbarkeit berücksichtigt werden.
  5. Frühzeitige Abstimmung und digitale Tools nutzen: Stimmen Sie Einkauf, Buchhaltung und Steuerberatung frühzeitig ab, insbesondere bei komplexen Anschaffungsprozessen. Der Einsatz digitaler Tools und automatisierter Workflows kann die Erfassung, Zuordnung und Kontrolle von Lagerkosten und Anschaffungsnebenkosten deutlich erleichtern.

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