Beiträge zum Thema Sammellager

lagern-die-juristische-definition-im-detail

Lagern im juristischen Sinne ist die gewerbsmäßige, entgeltliche Verwahrung fremder Güter mit klar geregelten Sorgfalts- und Rückgabepflichten nach HGB....

Top 10 Beiträge mit diesem Thema