Lagern im juristischen Sinne ist die gewerbsmäßige, entgeltliche Verwahrung fremder Güter mit klar geregelten Sorgfalts- und Rückgabepflichten nach HGB....
Das HGB regelt Lagerkosten und Vergütungspflichten klar, wobei Lagerhalter auch ohne Vertrag Anspruch auf ortsübliches Lagergeld haben; Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten....
Der Lagervertrag nach HGB regelt die gewerbliche Einlagerung fremder Güter mit klaren Rechten und Pflichten für beide Parteien, wobei Rechtssicherheit und Sorgfaltspflicht im Mittelpunkt stehen....
Das Zurückbehaltungsrecht im Lagervertrag erlaubt dem Lagerhalter, das eingelagerte Gut bei offenen Forderungen zurückzubehalten und dient als rechtlich geregeltes Druckmittel....
Der Lagerhalter muss Güter sachgerecht lagern, informieren und Sorgfaltspflichten einhalten; Einlagerer müssen korrekte Angaben machen und Termine wahren....