Beiträge zum Thema Einlagerer

lagern-die-juristische-definition-im-detail

Lagern im juristischen Sinne ist die gewerbsmäßige, entgeltliche Verwahrung fremder Güter mit klar geregelten Sorgfalts- und Rückgabepflichten nach HGB....

lagerkosten-nach-hgb-das-sind-ihre-rechte-und-pflichten

Das HGB regelt Lagerkosten und Vergütungspflichten klar, wobei Lagerhalter auch ohne Vertrag Anspruch auf ortsübliches Lagergeld haben; Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten....

das-lagerrecht-hgb-einfach-erklaert-ihre-rechte-und-pflichten

Der Lagervertrag nach HGB regelt die gewerbliche Einlagerung fremder Güter mit klaren Rechten und Pflichten für beide Parteien, wobei Rechtssicherheit und Sorgfaltspflicht im Mittelpunkt stehen....

das-zurueckbehaltungsrecht-im-lagervertrag-einfach-erklaert

Das Zurückbehaltungsrecht im Lagervertrag erlaubt dem Lagerhalter, das eingelagerte Gut bei offenen Forderungen zurückzubehalten und dient als rechtlich geregeltes Druckmittel....

lagervertrag-welche-rechte-und-pflichten-sie-kennen-muessen

Der Lagerhalter muss Güter sachgerecht lagern, informieren und Sorgfaltspflichten einhalten; Einlagerer müssen korrekte Angaben machen und Termine wahren....