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Rechtliche Grundlagen: Komplett-Guide 2026

12.03.2026 12 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für Lagerflächen umfassen Mietrecht, Baurecht und Sicherheitsbestimmungen.
  • Eine gründliche Prüfung des Mietvertrags ist unerlässlich, um versteckte Klauseln und rechtliche Verpflichtungen zu vermeiden.
  • Aktuelle Gesetze und Vorschriften sollten regelmäßig überprüft werden, um rechtliche Konsequenzen zu minimieren.
Wer ein Unternehmen gründet, Verträge abschließt oder schlicht im Alltag handelt, bewegt sich ständig auf rechtlichem Terrain – oft ohne es zu merken. Das deutsche Rechtssystem gliedert sich in Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht, wobei allein das Bürgerliche Gesetzbuch mit über 2.385 Paragrafen die zivilrechtlichen Grundlagen für nahezu jede wirtschaftliche und persönliche Transaktion legt. Entscheidend ist dabei das Verständnis zentraler Konzepte wie Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und Haftung, denn bereits kleine Fehler – etwa ein formlos geschlossener Vertrag, der gesetzlich der Schriftform bedarf – können gravierende Rechtsfolgen auslösen. Hinzu kommen europarechtliche Vorgaben, die nationales Recht zunehmend überlagern und vor allem im Vertragsrecht, Datenschutz und Wettbewerbsrecht unmittelbare Wirkung entfalten. Wer die grundlegenden Mechanismen kennt, kann Risiken frühzeitig erkennen, fundierte Entscheidungen treffen und im Streitfall gezielt argumentieren.

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Lagerhaltung: HGB, BGB und VOB im Vergleich

Wer Güter einlagert oder einlagern lässt, bewegt sich in einem komplexen Geflecht aus drei verschiedenen Rechtsregimen, die je nach Vertragsgestaltung und Vertragsparteien unterschiedlich greifen. Das Handelsgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen regeln Lagerverhältnisse aus völlig unterschiedlichen Perspektiven – mit teils erheblichen praktischen Konsequenzen für Haftung, Vergütung und Kündigung. Wer diese Unterschiede nicht kennt, riskiert im Streitfall böse Überraschungen.

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HGB: Das Kernrecht für gewerbliche Lagerverträge

Das HGB bildet mit den §§ 467 bis 475h den zentralen Rechtsrahmen für gewerbsmäßige Lagerhaltung. Entscheidend: Diese Vorschriften gelten nur dann, wenn der Lagerhalter ein Kaufmann im Sinne des HGB ist und die Lagerung gewerbsmäßig betreibt. Ein Spediteur, der nebenbei Güter einlagert, fällt ebenso darunter wie ein klassisches Logistikunternehmen. Für alle anderen greift das allgemeine BGB-Recht. Was das konkret für Ihre Rechte und Pflichten als Einlagerer oder Lagerhalter bedeutet, hängt maßgeblich von dieser Abgrenzung ab. Praktisch relevant ist vor allem das gesetzliche Pfandrecht des Lagerhalters nach § 475b HGB: Bleiben Lagergebühren unbezahlt, darf der Lagerhalter die eingelagerten Güter verwerten – ein scharfes Schwert, das in der Praxis regelmäßig unterschätzt wird.

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Die Haftungsgrenze im HGB-Lagerrecht liegt bei 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht des beschädigten oder verlorenen Gutes. Bei einem Warenwert von 100.000 Euro und einem Warengewicht von 500 kg ergibt sich daraus eine maximale Haftung von etwa 5.800 Euro – weit unter dem tatsächlichen Schaden. Wer diesen Unterschied nicht durch eine entsprechende Transportversicherung oder vertragliche Vereinbarungen absichert, sitzt im Schadensfall auf einem erheblichen Restrisiko.

BGB und VOB: Wenn das HGB nicht greift

Zwischen Privatpersonen oder wenn der Lagerhalter kein Kaufmann ist, regelt das BGB das Lagerverhältnis über die allgemeinen Vorschriften zum Verwahrungsvertrag (§§ 688 ff. BGB). Die Haftungsmaßstäbe sind hier strenger: Der Verwahrer haftet für jedes Verschulden, ohne die HGB-typischen Haftungsbeschränkungen. Gleichzeitig fehlen klare gesetzliche Vorgaben zu Lagergebühren und Kündigung, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Einen strukturierten Überblick über alle relevanten gesetzlichen Regelwerke zu haben, ist gerade in diesen Grenzfällen unverzichtbar.

Die VOB/B hingegen ist ein Sonderfall, der in der Praxis häufig übersehen wird. Sie kommt ins Spiel, wenn im Rahmen eines Bauvertrags Material auf der Baustelle oder in einem Baulager zwischengelagert wird. Hier regelt § 4 Abs. 4 VOB/B die Verkehrssicherungspflicht und Haftung für das gelagerte Baumaterial. Welche Kostenregelungen die VOB dabei vorsieht und wer im Streitfall für Diebstahl oder Witterungsschäden haftet, ist auf Baustellen täglich relevant. Auftragnehmer im Baubereich sollten wissen, dass die VOB/B keine kaufmännischen Pfandrechte kennt – ein fundamentaler Unterschied zum HGB.

Die praktische Konsequenz aus diesem Dreiklang: Vor jedem Lagervertrag sollte geprüft werden, welches Regime tatsächlich gilt. Die spezifischen Kostenregelungen des HGB-Lagerrechts weichen erheblich von BGB und VOB ab – insbesondere bei der Frage, wann Lagergebühren fällig werden, wie Kostennachforderungen durchgesetzt werden können und welche Kündigungsfristen gelten. Eine falsche Einordnung kann im Streitfall dazu führen, dass man mit dem falschen Rechtsrahmen argumentiert und verliert.

Lagerverträge rechtssicher gestalten: Pflichtinhalte, Haftungsklauseln und Fallstricke

Ein Lagervertrag ist kein Formularwesen, das man schnell abhakt – er ist das rechtliche Fundament für eine Geschäftsbeziehung, die schnell fünf- oder sechsstellige Warenwerte umfassen kann. In der Praxis zeigen sich die meisten Streitfälle dort, wo Verträge entweder zu vage formuliert sind oder entscheidende Regelungsbereiche schlicht fehlen. Wer als Lagerbetreiber oder Einlagerer die rechtlich relevanten Details eines Lagervertrags kennt, kann teure Auseinandersetzungen systematisch vermeiden.

Pflichtinhalte, die kein Vertrag übersehen darf

Rechtssichere Lagerverträge müssen bestimmte Kernpunkte zwingend abdecken. Dazu gehören nicht nur die offensichtlichen Angaben wie Vertragsparteien, Lagerobjekt und Laufzeit, sondern vor allem die Regelungen, die im Konfliktfall den Ausschlag geben. Was ein vollständiger Lagervertrag inhaltlich abdecken muss, geht weit über Menge und Miete hinaus:

  • Genaue Beschreibung des Lagerguts inklusive Gewicht, Volumen, Gefahrenklasse und ggf. Temperaturanforderungen
  • Zugangs- und Kontrollrechte: Wer darf wann den Lagerraum betreten – und unter welchen Bedingungen?
  • Kündigungsfristen und außerordentliche Kündigung: Üblich sind 14 bis 30 Tage für ordentliche Kündigung, kürzere Fristen bei Zahlungsverzug
  • Pflichten zur Schadensmeldung: Fristen von 24 bis 72 Stunden nach Feststellung sind branchenüblich
  • Versicherungspflichten beider Seiten und klare Zuordnung, wer welches Risiko trägt

Besonders kritisch: Fehlt eine präzise Beschreibung des eingelagerten Guts, können Lagerbetreiber im Schadensfall kaum nachweisen, was tatsächlich übergeben wurde. Gerichte orientieren sich dann an Indizien – ein strukturelles Risiko für beide Parteien.

Haftungsklauseln: Wo der Teufel im Detail steckt

Deutsches Recht kennt beim Lagervertrag nach §§ 467 ff. HGB eine verschuldensunabhängige Haftung des Lagerhalters für Verlust und Beschädigung – mit definierten Obergrenzen. Im gewerblichen Bereich liegt die gesetzliche Haftungsbeschränkung bei 5 SZR (Sonderziehungsrechte) pro Kilogramm, was je nach Wechselkurs rund 6 bis 7 Euro entspricht. Für hochwertige Waren – Elektronik, Pharmazeutika, Kunstgegenstände – ist das regelmäßig unzureichend. Wer seine Rechte und Pflichten als Vertragspartei im Lagergeschäft richtig einschätzen will, muss diese gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen und vertraglich anpassen.

Haftungsausschlüsse für höhere Gewalt sind grundsätzlich zulässig, müssen aber klar definiert sein. Pauschale Klauseln wie „der Lagerhalter haftet nicht für Schäden jeglicher Art" sind nach AGB-Recht (§ 309 Nr. 7 BGB) unwirksam – ein häufiger Fehler in Musterverträgen aus dem Internet. Individualvertraglich lassen sich dagegen weitreichendere Haftungsfreistellungen vereinbaren, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt.

Wer im Ernstfall mit den rechtlichen Grundlagen eines Lagerstreits konfrontiert wird, merkt schnell: Beweislast und Dokumentation entscheiden. Empfehlenswert ist ein strukturiertes Einlagerungsprotokoll mit Fotos, Gewichtsangaben und Zustandsbeschreibung – beiderseits unterzeichnet. Das kostet beim Einlagern zehn Minuten und spart im Streitfall Monate an Auseinandersetzungen vor Gericht oder mit der Versicherung.

Vorteile und Nachteile der rechtlichen Grundlagen in Deutschland

Aspekt Vorteile Nachteile
Rechtsklarheit Klare Regelungen schaffen Sicherheit für alle Vertragsparteien. Komplexität kann zu Missverständnissen führen.
Haftungsregelungen Schutz vor unberechtigten Forderungen und Schadensansprüchen. Haftungsgrenzen können unzureichend sein, insbesondere für wertvolle Güter.
Vertragsgestaltung Flexibilität in der Gestaltung von Verträgen ermöglicht individuelle Lösungen. Fehlende Klarheit oder unklare Formulierungen können zu Streitigkeiten führen.
Genehmigungspflichten Sicherheit durch gesetzliche Rahmenbedingungen für Lagerstandorte. Hohes Risiko von Bußgeldern bei Nichteinhaltung der Vorschriften.
Europarechtliche Vorgaben Übergreifende Standards erhöhen die Rechtsverbindlichkeit in der EU. Erfordert zusätzliche Anpassungen an nationales Recht.

Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht und Lagerhalteransprüche als Sicherungsinstrumente

Wer als Lagerhalter über Monate hinweg Waren einlagert, Personalkosten trägt und Lagerraum vorhält, braucht belastbare Sicherheiten – nicht nur Vertrauen. Das Handelsgesetzbuch hat diese Realität längst anerkannt: §§ 475b und 369 HGB statten den Lagerhalter mit zwei zentralen Sicherungsinstrumenten aus, die in der Praxis jedoch erschreckend oft falsch angewendet oder schlicht nicht durchgesetzt werden. Ein genauer Blick auf die Mechanismen lohnt sich.

Das gesetzliche Lagerpfandrecht nach § 475b HGB

Das gesetzliche Lagerpfandrecht entsteht kraft Gesetzes – ohne vertragliche Vereinbarung – sobald der Lagerhalter die Ware in Besitz nimmt. Es sichert alle fälligen Forderungen aus dem Lagervertrag ab: Lagergeld, Kosten für Erhaltungsmaßnahmen, Schadensersatzansprüche und Auslagen. Entscheidend ist dabei, dass das Pfandrecht nur an den Gütern besteht, die der betreffende Einlagerungsvertrag betrifft. Wann genau dieses Sicherungsrecht greift und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hat in der Praxis erhebliche Bedeutung, denn bei gemischten Warenbeständen mehrerer Einlagerer können Zuordnungsfragen schnell komplex werden.

Zur Verwertung bedarf es eines vollstreckbaren Titels oder – bei Einverständnis beider Parteien – einer freihändigen Veräußerung. Der Lagerhalter darf die Ware also nicht eigenmächtig verkaufen. Ein typischer Fehler: Lagerhalter räumen Lagerbestände nach Kündigung einfach aus, ohne den formalen Verwertungsweg zu beschreiten, und riskieren damit Schadensersatzansprüche des Einlagerers. Welche Rechte und Pflichten konkret entstehen und wo in der Praxis die häufigsten Konflikte liegen, zeigt, dass eine saubere Dokumentation der Forderungen von Anfang an unverzichtbar ist.

Zurückbehaltungsrecht als Druckmittel und seine Grenzen

Neben dem Pfandrecht steht dem Lagerhalter das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB zur Verfügung. Anders als das Pfandrecht wirkt es nicht dinglich, sondern schuldrechtlich: Der Lagerhalter darf die Herausgabe der Ware verweigern, solange seine fälligen Forderungen nicht beglichen sind. Das klingt einfach, birgt aber eine wesentliche Einschränkung. Das Zurückbehaltungsrecht greift nur bei fälligen, nicht bestrittenen Forderungen. Bestreitet der Einlagerer die Lagerkostenrechnung, ist die rechtliche Durchsetzbarkeit sofort fraglich. Wie dieses Instrument im Lagervertrag richtig eingesetzt wird, entscheidet über den Erfolg oder Misserfolg in streitigen Fällen.

In der Praxis empfiehlt sich folgendes Vorgehen, sobald ein Einlagerer in Zahlungsverzug gerät:

  • Schriftliche Mahnung mit konkreter Fristsetzung (mindestens 14 Tage) und Hinweis auf das bestehende Zurückbehaltungsrecht
  • Dokumentation aller Forderungen mit Belegen: Einlagerungsdatum, Lagerdauer, vereinbarter Tagessatz
  • Keine Herausgabe ohne vollständige Zahlung oder gerichtlich angeordnete Sicherheitsleistung
  • Rechtliches Vorgehen bei anhaltender Zahlungsverweigerung, um einen vollstreckbaren Titel für die Pfandverwertung zu erwirken

Beide Sicherungsinstrumente verlieren ihre Wirkung, wenn der Lagerhalter die Ware freiwillig herausgibt. Wer den Druck des Kunden nachgibt und die Waren ohne Zahlung aushändigt, verwirkt seine Sicherheiten unwiderruflich. Ein umfassender Überblick über die Gesamtheit der Ansprüche, die Lagerhaltern zustehen, macht deutlich, dass konsequentes Handeln in der Frühphase eines Zahlungsausfalls letztlich günstiger ist als ein späteres gerichtliches Mahnverfahren ohne Sicherungsmasse.

Baurecht und Genehmigungspflichten für Lagerstandorte und Lagerplätze

Wer ein Lager betreiben will, denkt zunächst an Logistik und Kosten – das Baurecht kommt oft erst dann ins Bewusstsein, wenn bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden. Das ist ein teurer Fehler. Denn die Genehmigungspflicht für Lagerstandorte greift deutlich früher und weiter, als viele Unternehmer annehmen: Sie erfasst nicht nur Neubauten, sondern häufig auch Nutzungsänderungen bestehender Gebäude und selbst unbefestigte Freilagerflächen.

Grundlage ist zunächst das jeweilige Landesbauordnungsrecht, das in Deutschland von Bundesland zu Bundesland variiert. Wer also ein Hallenlager in Bayern plant, arbeitet mit der BayBO, in Nordrhein-Westfalen mit der BauO NRW. Diese Landesgesetze legen fest, ab welcher Nutzfläche oder Lagerguthöhe eine Baugenehmigung zwingend erforderlich ist. In den meisten Bundesländern gilt: Lagerhallen ab 50 m² oder einer lichten Höhe über 3 Meter sind genehmigungspflichtig. Für eine vollständige Übersicht, welche baurechtlichen Vorgaben für unterschiedliche Lagerflächen gelten, lohnt sich eine strukturierte Aufarbeitung der relevanten Regelwerke.

Nutzungsänderung als unterschätztes Genehmigungsrisiko

Besonders problematisch ist die Nutzungsänderung: Ein ehemaliges Produktionsgebäude, das fortan als Lager dient, verändert seine baurechtliche Einstufung – und braucht damit regelmäßig eine neue Genehmigung. Das gilt selbst dann, wenn am Gebäude baulich nichts verändert wird. Die Behörden unterscheiden dabei nach Lagergut: Ein Lager für nicht gefährliche Güter wird anders behandelt als ein Gefahrstofflager, das zusätzlich unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen kann. Wer hier ohne Genehmigung handelt, riskiert Nutzungsuntersagungen und empfindliche Bußgelder – in Einzelfällen bis zu 500.000 Euro.

Freilagerflächen und Lagerplätze im Freien werden baurechtlich häufig unterschätzt. Sie gelten in vielen Bundesländern ab einer bestimmten Größe oder dauerhaften Nutzung als bauliche Anlagen, für die Genehmigungen einzuholen sind. Entscheidend ist dabei das Kriterium der Dauerhaftigkeit: Wer eine Fläche regelmäßig und über mehrere Wochen hinweg für die Lagerung nutzt, kann sich nicht auf eine temporäre Verwendung berufen. Die konkreten Anforderungen an genehmigungspflichtige Lagerplätze unterscheiden sich dabei je nach Gemeinde und Bebauungsplan erheblich.

Bebauungsplan und zulässige Nutzung im Gewerbegebiet

Der Bebauungsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument auf kommunaler Ebene. Er legt fest, ob auf einem Grundstück Lagerhaltung überhaupt zulässig ist. In reinen Gewerbegebieten (GE nach BauNVO) sind Lagerhaltungsbetriebe regelmäßig zulässig, in Mischgebieten hingegen nur eingeschränkt. Industriegebiete (GI) bieten den größten Spielraum, auch für emissionsintensive Lagerformen. Vor jeder Standortentscheidung sollte daher zwingend eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde gestellt werden – dieser formlose, aber verbindliche Weg spart im Zweifelsfall erhebliche Planungskosten.

Ergänzend zur baurechtlichen Seite greifen bei bestimmten Lagergütern immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflichten nach dem BImSchG, etwa bei der Lagerung von Gefahrstoffen über bestimmten Mengenschwellen. Diese Genehmigungen treten nicht an die Stelle, sondern neben die Baugenehmigung. Wer zudem gewerbliche Lagerleistungen anbietet, sollte parallel prüfen, welche handelsrechtlichen Rahmenbedingungen greifen – die HGB-Regelungen zum Lagergeschäft bilden hier die zivilrechtliche Grundlage für das gesamte operative Lagergeschäft.

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Häufige Fragen zu Rechtlichen Grundlagen für Unternehmen

Was ist der Unterschied zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht?

Privatrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, während das öffentliche Recht die Beziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern sowie den staatlichen Institutionen selbst betrifft.

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, rechtsverbindliche Geschäfte abzuschließen. Sie setzt voraus, dass die Person das erforderliche Mindestalter erreicht hat und in der Lage ist, die Bedeutung ihrer Entscheidungen zu verstehen.

Welche Rolle spielt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)?

Das BGB regelt die zivilrechtlichen Beziehungen in Deutschland und stellt die Grundlage für private Verträge, Schuldverhältnisse und Rechte an Grundstücken dar.

Was sind die Haftungsgrenzen im HGB?

Die Haftungsgrenze im HGB-Lagerrecht liegt bei 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht des beschädigten oder verlorenen Gutes, was in vielen Fällen unzureichend sein kann.

Wie kann ich rechtliche Risiken bei der Lagerhaltung minimieren?

Eine präzise Vertragsgestaltung, inklusive klarer Haftungsklauseln und einer detaillierten Beschreibung des Lagerguts, sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben können helfen, rechtliche Risiken zu minimieren.

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Zusammenfassung des Artikels

Rechtliche Grundlagen verstehen und nutzen. Umfassender Guide mit Experten-Tipps und Praxis-Wissen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Verstehen Sie die Unterschiede zwischen HGB, BGB und VOB, um die richtige rechtliche Grundlage für Ihren Lagervertrag zu wählen. Jeder dieser Rechtsrahmen hat unterschiedliche Regelungen zur Haftung, Vergütung und Kündigung.
  2. Stellen Sie sicher, dass Ihr Lagervertrag alle Pflichtinhalte umfasst, einschließlich der genauen Beschreibung des Lagerguts, Zugangsrechte und Kündigungsfristen. Ein detaillierter Vertrag hilft, Streitigkeiten zu vermeiden.
  3. Berücksichtigen Sie Haftungsklauseln sorgfältig. Achten Sie darauf, dass diese nicht pauschal und unklar sind, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Definieren Sie klar, was unter "höherer Gewalt" fällt.
  4. Führen Sie ein strukturiertes Einlagerungsprotokoll, um Beweislast im Streitfall zu sichern. Dokumentieren Sie den Zustand des Lagerguts und halten Sie alle relevanten Informationen fest.
  5. Überprüfen Sie die Genehmigungspflichten für Ihren Lagerstandort, da diese je nach Bundesland variieren. Vermeiden Sie hohe Bußgelder, indem Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Genehmigungen einholen, insbesondere bei Nutzungsänderungen.

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